Im Rahmen der Konferenz konnte eine Einigung zu den beiden folgendenPunkten erzielt werden
Nach jahrelangen Verhandlungen, zum überwiegenden Teil unter österreichischem Vorsitz, konnte eine Entscheidung für eine rechtsverbindliche Änderung der Konvention bezüglich der Entscheidungsfindung bei bestimmten GVO-Zulassungsverfahren getroffen werden. Die Ergänzung der Konvention wurde von allen Vertragsparteien ausdrücklich begrüßt, auch die UmweltNGOs zeigten eine positive Reaktion. Die Konventionsänderung steht in Einklang mit dem relevanten Gemeinschaftsrecht, der RL 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt.
Die Änderung der Konvention sieht spezifische Regelungen, insbesondere der Öffentlichkeits-beteiligung, für Freisetzungs- und Produktzu-lassungsverfahren für GVO vor (neuer Art. 6 iVm Annex 1). GVO im geschlossenen System bleiben gänzlich ausgenommen. Mit dieser Änderung sind GVO-Entscheidungsverfahren im Rahmen der Aarhus Konvention nicht mit der 3. Säule (Klagemöglichkeit vor Gerichten und Tribunalen) verbunden.
Neben den GVO stellte die Einigung zu den Leitlinien die öffentliche Beteiligung in internationalen Foren den inhaltlich wesentlichsten Verhandlungspunkt dar. Die Leitlinien konkretisieren, was unter dem Zugang zu Umweltinformation und einer Beteiligung der Öffentlichkeit im Kontext internationaler Verhandlungen zu verstehen ist. Sie wurden mit einem Konsultations- und Review-Mechanismus sowie unter Einrichtung einer Task Force angenommen, wobei es den Vertragsparteien freisteht, die Leitlinien in einem ersten Schritt auch „nur“ auf die UNECE Umweltübereinkommen selbst anzuwenden („phased approach“). Details zu den Leitlinien können Sie hier nachlesen!
Schließlich haben die Minister als politische Erklärung die Almaty-Deklaration beschlossen, die sowohl von den Vertragsparteien, den Unterzeichnerstaaten als auch von den UmweltNGOs angenommen wurde. Darin wird festgehalten, dass sich die Tätigkeiten im Rahmen der Aarhus Konvention in den nächsten Jahren auf deren Umsetzung und Einhaltung konzentrieren werden.
Mehr zur Zweiten Vertragsstaatenkonferenz erfahren Sie auf der Website der