
Das Auftreten von „compacts“ als Vereinbarungen zwischen Staat und Zivilgesellschaft um die Jahrtausendwende bedeutet eine interessante Entwicklung. Mittlerweile sind es an die 15 Länder der EU, die ein solches Dokument erstellt haben oder es vorbreiten, ob „Compact“, „Memorandum of Understanding“, „Agreement“ oder „Charta“. Großes Vorbild: England, das seinen NGO-compact in einer bisher unübertroffenen Detailliertheit ausgearbeitet hat.
Allen Vereinbarungen gemeinsam ist der Wunsch nach einer besseren, strukturierten und systematisierten Beziehung. Beide Parteien müssen dem Werk zustimmen und es unterzeichnen, es geht um grundlegende Prinzipien der Zusammenarbeit und Zusicherung der Unterstützung für die Zivilgesellschaft.
1997 startete in England auf Initiative des Freiwilligensektors der erste compact-Anlauf, bald gefolgt von den „Schwesternationen” Wales, Schottland und Nordirland. Ab 2000 erschienen weitere ähnliche Vereinbarungen: der „Accord“ in Kanada, 2001 die „Charter for Interaction“ in Dänemark und die „State Association Charter” in Frankreich. Die französische Deklaration fand übrigens am 100. Geburtstag des französischen Vereinsgesetzes von 1901 statt. Auch aus afrikanischen Ländern wie Ghana, Tansania, Malawi und Botswana wurden “NGO Policies” bekannt.
Englands Vereinbarung diente als Modell für das Kooperationsprogramm mit NGOs in Kroatien, das “EKAK” Konzept zur Entwicklung der Zivilgesellschaft in Estland und die “Government Civil Society Strategy” in Ungarn. Auch in Slowenien wurde ein Vorschlag erarbeitet, der jedoch seit 2004 auf Annahme durch die Regierung wartet.
In einigen Fällen zählen nur NGOs zum Gegenstand der Vereinbarung mit dem Staat, in Abgrenzung zu „Quasi-NGOs“, die oft aus steuerlichen Gründen die rechtliche Form eines Vereins wählen, aber keine übergeordneten Interessen im Sinne des Allgemeinwohls verfolgen, wie zwangsverpflichtende Berufslobby-Gruppen oder Unternehmen, die über die Vereinsform nur wirtschaftliche Interessen verdeckt transportieren.
Mit dem Wachsen globaler Probleme werden NGOs zunehmend in politische Prozesse eingebunden. Dies birgt die Gefahr einer Instrumentalisierung.
Unabhängigkeit, Selbstverwaltung und Selbstbestimmung zählen daher zu den zentralen Forderungen der europäischen Zivilgesellschaft. Die Beziehung zu den EU-Institutionen soll zukünftig ein „EU-Concordat“ sichern, so ein Vorschlag vom englischen Freiwilligenkomitee NCVO und dem europäischen Interessenverband der Nonprofit-Organisationen CEDAG. Oliver Henman, der den Vorschlag koordiniert: „Die Vereinbarung soll zu einem gegenseitigen Verständnis und Vertrauen beitragen. Der Prozess ist wichtig, damit die Europäischen Institutionen nicht am Bedarf der Zivilgesellschaft vorbeigehen."
Die Gleichstellungspolitik erhofft sich dadurch ebenfalls eine Stärkung, denn wo vielfältige Interessenvertretungen eingebunden werden, haben kooperative Formen von Politik und geschlechtergerechte Partizipation bessere Chancen.
Die Entwicklung von Vereinbarungen zwischen Staat und Zivilgesellschaft bietet also eine interessante Möglichkeit, Partizipation zu stärken und zu fördern. „Nothing matters until it's personal“ – das Einbeziehen der Menschen und ihrer Organisationen in die Politikgestaltung muss auch auf europäischer Ebene gelingen, damit „die EU“ nicht bei bloßen Schlagworten bleibt.

>> Implementation of NGO-Government Cooperation Policy Documents. Radost Toftisova, in: The International Journal of Not-for-Profit Law, 8/1, Nov. 2005
>> The impact of agreements between the state and organisations of civil society. Christiana Weidel, in: E. Brix, J. Nautz, R. Trattnigg, W. Wutscher (Hg.): State and Civil Society, Passagen Verlag. Wien: 2007
"Zivilgesellschaft beginnt bei den Strukturen, bei deren Organisierung und der Vernetzung der tausend unverbundenen Einheiten."