Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist ein Instrument zur Integration von Umweltaspekten in strategische Planungen, beispielsweise in Raumordnungspläne, Verkehrskonzepte, Abfallwirtschaftspläne, wasserwirtschaftliche Pläne, Energiekonzepte etc. Sie ist ein systematischer Prozess aus mehreren Schritten und mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Zuge des Prozesses werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen von Planungsalternativen ermittelt, beschrieben und bewertet. Auf Basis der Bewertungsergebnisse kann die auch aus Umweltsicht optimale Planungslösung herausgefiltert werden.
Seit dem Beschluss der SUP-Richtlinie (Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme) hat die SUP EU-weit eine rechtliche Basis. Die SUP-Richtlinie musste bis 21.7.2004 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein Kernelement der SUP. Gesetzlich geregelt sind Informations- und Stellungnahmerechte für die breite Öffentlichkeit und für betroffene oder interessierte NGOs, v. a. Umweltorganisationen.
Die Erfahrung zeigt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung für die SUP dann besonders wirkungsvoll ist, wenn die betroffenen Interessengruppen über die Informations- und Stellungnahmerechte hinaus kooperativ beteiligt werden. In der Wiener SUP-Praxis wurde dazu ein besonders partizipatives SUP-Modell entwickelt, die SUP am runden Tisch. Dabei wird die SUP von einem SUP-Team durchgeführt. Zum Team gehören VertreterInnen der Verwaltung (die Plan erstellende Dienststelle, Umweltstellen und weitere betroffene Fachdienststellen), VertreterInnen der betroffenen Interessengruppen (z. B. Umwelt-NGOs, die Umweltanwaltschaft und Kammern) und bei Bedarf externe ExpertInnen. Alle Teammitglieder arbeiten von Anfang an als gleichberechtigte PartnerInnen an der Planerstellung und an der SUP mit und sind dafür gemeinsam verantwortlich. Der Prozess wird von einer allparteilichen Prozess-Steuerung geleitet. Ziel ist, dass das SUP-Team im breiten Konsens verschiedenster Interessen und Blickwinkel die optimale Planungslösung herausarbeitet und dabei Umweltaspekte kontinuierlich berücksichtigt. Damit sollen die Voraussetzungen für eine zügige und reibungslose Umsetzung der geplanten Maßnahmen geschaffen werden. Das SUP-Team erarbeitet eine fachliche Empfehlung, die den politischen EntscheidungsträgerInnen als Entscheidungsgrundlage dient.
Die SUP am runden Tisch verknüpft Elemente der SUP mit Elementen aus Mediationsverfahren und wurde bereits mehrfach in der Praxis mit Erfolg erprobt (siehe auch „Praxisbeispiele“, rechte Spalte).
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein systematisches Prüfverfahren, das die Umweltauswirkungen eines geplanten Vorhabens feststellt und bewertet. Typische Anwendungsfälle für eine UVP sind z. B. Gewerbe- und Industrieparks, Infrastrukturprojekte (Straße, Schiene, Luftfahrt), Schigebiete, Abfalldeponien und Rohstoffabbaue. Die UVP ist im EU-Recht und im österreichischen UVP-Gesetz geregelt und für bestimmte Vorhaben, bei denen aufgrund ihrer Art, Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, verpflichtend vorgeschrieben. Sie dient als Grundlage für das behördliche Genehmigungsverfahren, insofern sind auch Öffentlichkeitsbeteiligung und Mitwirkungsrechte durch das Verwaltungsrecht vorgezeichnet. Das betrifft im besonderen den Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung und die fachlichen Anforderungen an die Mitwirkung von interessierten BürgerInnen und NGOs. Die Einbeziehung von BürgerInnen und NGOs in eine UVP beginnt mit der öffentlichen Auflage des großen Prüfberichtes, der sogenannten Umweltverträglichkeitserklärung (UVE). Das Vorhaben steht zu diesem Zeitpunkt – durch umfangreiche Gutachten des Projektwerbers belegt – weitgehend fest, ebenso ist die im UVP-Gesetz vorgeschriebene Alternativenprüfung bereits abgeschlossen. Allfällige Änderungsvorschläge von BürgerInnen müssen auf hohem fachlichen Niveau vorgebracht werden, um gegenüber den vorhandenen Fachgutachten der UVE bestehen zu können. Die Mitwirkung der Öffentlichkeit im UVP-Verfahren ist daher an das Vorhandensein von ExpertInnenwissen gebunden.
In der Praxis bewährt sich die Einbeziehung eines Mediationsverfahrens, das im UVP-Gesetz zur Lösung von Interessenskonflikten namentlich angeführt ist. Im Rahmen einer Mediation kann die betroffene Öffentlichkeit deutlich früher einbezogen und durch ExpertInnen fachlich unterstützt werden. Dadurch können
BürgerInnen auf gleicher fachlicher Ebene und von Anfang an beteiligt werden. Auf die Einhaltung von Qualitätskriterien für ein professionelles Mediationsverfahren ist dabei besonders zu achten, damit die ausverhandelten Ergebnisse rechtlich bindend und umsetzbar sind.