>> „Wildbach- und Lawinenverbauung in Österreich“, Broschüre des Lebensministeriums
>> "Handbuch Bürgerbeteiligung in der Wildbach- und Lawinenverbauung" von Andreas Ottitsch und Georg Rappold (pdf, 1,23 MB)
von Florian Rudolf-Miklau, Lebensministerium

Der Schutz vor Naturgefahren – Wildbächen, Lawinen, Steinschlägen, Rutschungen – stellt einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Daseinsvorsorge dar. Obwohl Naturgefahrenprävention in Österreich überwiegend als staatliche Aufgabe verstanden wird, orientiert sie sich an den Daseinsgrundfunktionen und Bedürfnissen der Bevölkerung. Beim Schutz des Lebensraums vor Naturgefahren geht es um die Sicherheit und Gesundheit aller, sodass Partizipation den Planungen und Schutzmaßnahmen immanent ist. Im überwiegenden öffentlichen Interesse der Sicherheit kann es dabei, insbesondere in gefährdeten Gebieten, auch zur Einschränkung der Ausübung persönlicher Eigentumsrechte kommen, beispielsweise durch Beschränkungen in der Raumordnung oder im Bauwesen. Auch aus diesem Aspekt genießt Partizipation einen hohen Stellenwert im Naturgefahrenmanagement, stößt aber auch an Grenzen.
Bereits das Forstgesetz 1975 enthielt durch die Umsetzung des Publizitätsgebotes für Gefahrenzonenpläne (§ 11: öffentliche Auflage und Recht auf Stellungnahme) einen weit reichenden partizipatorischen Ansatz. Der Fokus liegt allerdings nicht auf der Beteiligung von BürgerInnen an Planungsabläufen oder Entscheidungsfindungsprozessen, sondern in der Einbindung aller in die Herstellung von Schutz. Eigenverantwortung und solidarische Schutzleistung sind heute die Grundprinzipien des Naturgefahrenmanagements, Verhaltensvorsorge ist – neben Flächen- und Bauvorsorge – eine der drei Säulen moderner Schutzstrategien.
Partizipation bedeutet Mitbestimmung – kein Schutzprojekt gegen Naturgefahren kommt mehr ohne eine Willensbildung der betroffenen BürgerInnen zustande. Partizipation bedeutet aber auch die Bereitschaft zur Leistung eines angemessenen finanziellen Beitrages der NutznießerInnen (Interessenten).
Dieses Prinzip ist im Wasserbautenförderungsgesetz 1985 rechtlich verankert und findet seine Umsetzung in den Wassergenossenschaften und Wasserverbänden als Träger von Schutzprojekten. In diesen Körperschaften vereinigen sich in idealer Weise Willensbildung, Entscheidungsfindung und Finanzierung von Schutzmaßnahmen. Die erfolgreiche Umsetzung eines Projekts zum Schutz vor Wildbächen oder Lawinen wirkt für alle Beteiligten (Mitglieder) identitätsstiftend und stellt nachhaltige Identifikation mit „ihrer“ Verbauung sicher. Partizipationsprozesse können so aus einem kollektiven Sicherheitsbedürfnis heraus von selbst entstehen.
Trotzdem muss die öffentliche Seite viel tun, um Partizipation im Schutz vor Naturgefahren nachhaltig zu etablieren. Nachfolgend einige Beispiele für die vielen Aktivitäten, die die.wildbach zur Beteiligung von BürgerInnen am Naturgefahrenmanagement setzt:
Es ist zur Routine geworden, den BürgerInnen bei jedem Schutzprojekt im Rahmen einer eigenen Veranstaltung in der Gemeinde zum geplanten Vorhaben Rede und Antwort zu stehen. Informationsveranstaltungen der Wildbach- und Lawinenverbauung sind meist offene Diskussionsforen mit teils heftigen Auseinandersetzungen, denn Naturgefahren haben etwas Archaisches und wecken Emotionen. die.wildbach stellt sich diesem öffentlichen Diskurs jeden Tag aufs Neue.
Nicht nur Erwachsene, auch Kinder wollen an Entscheidungsprozessen betreffend ihre Umwelt und ihren Lebensraum teilhaben. Daher geht die.wildbach gezielt in Schulen und informiert im Rahmen von Projektwochen über Naturgefahren und wie man sich vor ihnen schützen kann. Den größten Spaß erleben Kinder beim „Erlebnis Wildbach“, wenn im Kleinen in der Natur gezeigt wird, wie ein Hochwasser wirkt oder wirken würde. Eine einmalige Chance, eine ernste Bedrohung ohne Gefahr zu erleben und zu begreifen.
Partizipation in der Gefahrenzonenplanung geht heute weit über die Anforderungen des Forstgesetzes hinaus. Alle Betroffenen, die Stellung genommen haben, können ihren Standpunkt persönlich vor der Kommission (Lebensministerium, Land, Dienststelle WLV, Gemeinde) vortragen und erhalten die Chance, an Ort und Stelle ihre Argumente vorzubringen. ExpertInnen kennen den Wert des Wissens von AnrainerInnen an Wildbächen und Augenzeugen von Katastrophen. Der Gefahrenzonenplan bleibt letztlich zwar eine ExpertInnenentscheidung, dieses Gutachten erlangt aber ein höchstes Maß an Objektivität und Akzeptanz durch die Beteiligung und Anhörung der Betroffenen. Partizipation in der Gefahrenzonenplanung ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung.
Beim Eintritt einer Naturkatastrophe sind die Menschen direkt betroffen und verunsichert, sie haben Angst um ihre Zukunft. Daher ist es wichtig, dass die Betroffenen seitens der Behörde und der ExpertInnen in jede Entscheidung eingebunden werden. Bei der Großrutschung im
Gschliefgraben (Oberösterreich) im Jahr 2008 beispielsweise waren mehr als 20 Häuser über mehrere Monate evakuiert, die Möglichkeit der Rückkehr der BewohnerInnen war in Frage gestellt. Ein vorbildlicher Partizipationsprozess seitens Gemeinde und Wildbachverbauung hat sicher gestellt, dass das Vertrauen der Menschen zu keiner Zeit verloren gegangen ist.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie stellt den Ordnungsrahmen zur Herstellung eines guten Zustandes der Fließgewässer in Österreich dar. Um einen Ausgleich zwischen den zahlreichen Interessen und Nutzungen an den Flüssen und Bächen zu schaffen, wurde mit der Novelle des Wasserrechtsgesetzes auch Partizipation in den Planungsprozess integriert. Das Wasserrechtsverfahren stellt bei der Umsetzung von Schutzprojekten sicher, dass alle Rechte und Interessen in angemessener Form vertreten werden können und gewahrt werden. die.wildbach geht bei Planungen aktiv auf Interessensgruppen und BürgerInnen zu und versucht deren Anliegen und ökologischen Ziele so weit wie möglich in Schutzkonzepte zu integrieren.
Partizipation ist aus der Wildbach- und Lawinenverbauung nicht mehr weg zu denken; die MitarbeiterInnen verstehen sich als DienstleisterInnen an BürgerInnen. Der Schutz vor Naturgefahren verlangt zudem ein hohes Maß an Selbstdisziplin von den Beteiligten, da es nicht bloß um die Sicherung von Rechten und Meinungen, sondern um die Sicherheit von Leben und Gesundheit geht. Spielraum für Egoismen oder Selbstdarstellung besteht nicht. Wer sich am Schutz vor Naturgefahren beteiligt, übernimmt Verantwortung – für sich selbst und seine Mitmenschen.
>> „Wildbach- und Lawinenverbauung in Österreich“, Broschüre des Lebensministeriums
>> "Handbuch Bürgerbeteiligung in der Wildbach- und Lawinenverbauung" von Andreas Ottitsch und Georg Rappold (pdf, 1,23 MB)

Maria Patek, Lebensministerium

>> Wildbach- und Lawinenverbauung auf der Website des Lebensministeriums
>> Verein der Diplomingenieure der Wildbach- und Lawinenverbauung
>> Internationale Forschungsgesellschaft INTERPRÄVENT
>> Departement für Bautechnik und Naturgefahren, Universität für Bodenkultur
>> Bundesausbildungs- und Forschungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft
>> Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT (Schweiz)





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