Elektronische Bürgerbeteiligung in der kommunalen Haushaltsplanung
von Oliver Märker, Zebralog
Josef Wehner, Fraunhofer IAIS
Markus Klima, Binary Objects
Die Kassen der Kommunen sind leer, es muss immer häufiger zwischen gleichwertigen Projekten entschieden werden und die Konsequenzen der entsprechenden Entscheidungen sind für alle BürgerInnen spürbar. Es macht deshalb für die Kommunen Sinn, BürgerInnen gerade in die Haushaltsplanung stärker einzubinden als bisher. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Einführung von Bürgerhaushalten, ein zweiter, diese mit elektronischen Beteiligungsangeboten zu unterstützen (1).
Während der Schwerpunkt der „Bürgerhaushalte der 1. Generation“ noch auf der Information der Bürgerschaft lag, wird mit „Bürgerhaushalten der 2. Generation“ versucht, das Wissen und die Erfahrungen der Bürgerschaft in Planungs- und Entscheidungsprozesse der Politik und Verwaltung einfließen zu lassen. Hier liegt der Schwerpunkt auf der elektronischen Konsultation der BürgerInnen. Online-moderierte Foren und andere „Mitmach-Technologien“ (Web2.0) stellen hierzu neue Möglichkeiten zur Verfügung, insofern als sie es erlauben, dass BürgerInnen im Dialog mit Fachverwaltungen kooperativ Vorschläge entwickeln, bewerten und auch hierarchisieren (2).
Nicht nur BürgerInnen, auch die Verwaltung muss sich beteiligen
Zuallererst muss die Politik jedoch einen Auftrag zur Beteiligung geben, verbunden mit einer glaubwürdigen Zusage, Ergebnisse des Verfahrens auch berücksichtigen zu wollen. Auch muss die Verwaltung wissen, wie sie den Beteiligungsprozess in ihre internen Abläufe integrieren will, denn Beteiligungen beanspruchen nicht nur finanzielle Ressourcen, sondern auch personelle Kapazitäten, um das Verfahren planen und betreuen, in vorhandene Planungsprozesse integrieren und bereits vorhandene Prozesse anpassen zu können. Ferner ist die Verwaltung gut beraten, dem Verfahren eine technische Plattform zu verschaffen, die für verschiedene Beteiligungsformate und Verfahren einsetzbar, das heißt „mandantenfähig“, ist. Bevor entschieden wird, ein Beteiligungsverfahren wie den Bürgerhaushalt durchzuführen, sollte schließlich überlegt werden, für welche weiteren Fragestellungen Bürgerbeteiligungen überhaupt sinnvoll sind und wer für die Planung und Betreuung der Verfahren zuständig sein soll. Kurz, es bedarf einer Strategie, in der die Potenziale und die für ihre Realisierung erforderlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen verwaltungsübergreifenden Einsatz onlinegestützter Beteiligungsverfahren identifiziert werden. Online-Bürgerhaushalte sind also immer einzubetten in ein umfassendes E-Partizipation-Rahmenkonzept, das als integraler Bestandteil des Ideen- und Wissensmanagements einer kommunalen Verwaltung zu verstehen ist.
Der Kölner Bürgerhaushalt 2008 als wegweisendes Beispiel
Werden die hier angesprochenen Voraussetzungen beachtet, steigen die Erfolgswahrscheinlichkeiten für einen Bürgerhaushalt oder andere elektronisch unterstützte Beteiligungsangebote. Dies zeigt das Beispiel Köln, wo man sich für ein elektronisches Vorschlagseingabeverfahren entschied, das der Politik erlaubt, eine konsultative Beziehung zu den BürgerInnen aufzubauen (3).
BürgerInnen konnten Spar- oder Ausgabevorschläge zu den Themen „Sport“, „Grünflächen“ und „Straße, Wege und Plätze“ machen. Jeder Vorschlag zu diesen Themen, auf welchen Wegen auch immer eingereicht (per Post, Tastatur oder Anruf im Call Center der Stadt), gelangte auf die Plattform und war dort für jeden einsehbar. Wer sich als Teilnehmer oder Teilnehmerin registrieren ließ, hatte dort außerdem die Möglichkeit, Vorschläge zu kommentieren und zu bewerten. Am Ende des Verfahrens wurde zu jedem Thema eine Liste mit den hundert am besten bewerteten Vorschlägen erstellt. Die Vorschlagslisten wurden nach Beendigung der Beteiligungsphase an die Verwaltung übergeben, die sich verpflichtet hatte, jeden dieser dreihundert Vorschläge fachlich zu prüfen und alle sich daraus ergebenden Änderungen in Form eines „Veränderungsnachweises Bürgerhaushalt“ dem Rat der Stadt Köln zu übergeben. Am Ende des Verfahrens hatten sich trotz der Themenbegrenzung über 11.000 BürgerInnen registriert, um über 4.700 Vorschläge und über 9.000 Kommentare sowie über 52.000 Bewertungen abzugeben. Ebenso beeindruckend ist, dass alleine die Vorschläge von 100.000 verschiedenen BesucherInnen aufgerufen wurden.
Nach dem Bürgerhaushalt ist vor dem Bürgerhaushalt
Im Kölner Bürgerhaushalt hat sich die Ausgangsidee bewährt, BürgerInnen vorrangig als Ideen- und Vorschlaggeber zur Wirkung kommen zu lassen. Verwaltung und Politik werden durchlässiger für Themen und Vorschläge der BürgerInnen. Nicht nur, weil sie sich verpflichtet haben, eingehende Vorschläge zu prüfen und aufzugreifen, sondern weil das gesamte Verfahren der Bürgeranhörung eine zuvor unbekannte Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewinnt. Die BürgerInnen können jetzt die behördliche Verarbeitung der von ihnen eingereichten Vorschläge weiterverfolgen und – zusammen mit den lokalen Medien, die im Umgang der Stadt mit den Vorschlägen ein neues spannendes Thema sehen – bei einer aus ihrer Sicht unbefriedigenden Beachtung wiederum öffentlich Druck auf die Politik ausüben. All dies bedeutet freilich nicht, dass Beteiligungsformate bzw. Plattformen, wie sie in Köln und in anderen Städten zu beobachten sind, die erfolgreich Online-Bürgerhaushalte anbieten, nicht verbesserungsfähig seien. Angefangen von den Funktionalitäten der Verfahren über die technische Unterstützung der redaktionellen Arbeiten bis hin zum Workflow der Auswertung der Ergebnisse – in all diesen Hinsichten werden auch zukünftig weitere Anstrengungen vonnöten sein, um die Idee der Bürgerbeteiligung im kommunalen Kontext nachhaltig zu verankern.
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(1) Vgl. http://www.buergerhaushalt.de
(2) Vgl. Märker und Nitschke (2008): „Bürgerhaushalt als Rahmen einer Beteiligungskultur“. In: Thomas Ködelpeter, Ulrich Nitschke (Hrsg.): Jugendliche planen und gestalten Lebenswelten. Partizipation als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel, VS-Verlag
(3) Vgl. http://www.stadt-koeln.de/buergerhaushalt