Hier finden Sie einige Dokumente als Download:
>> Case Law of the Aarhus Convention Compliance Committee (2004-2008)
Um einen möglichst hohen Grad der Einhaltung sicherzustellen, verfügt die Aarhus Konvention – wie andere internationale Umweltübereinkommen auch – über einen Einhaltungsmechanismus. Dazu wurde ein Einhaltungskomitee („compliance committee“) aus neun unabhängigen Personen (meist RechtsprofessorInnen mit Erfahrung im Völkerrecht) eingerichtet. Mit Prof. Dr. Gerhard Loibl ist auch ein Österreicher Mitglied im Einhaltungskomitee (Stand: Oktober 2010). Aufgabe des Komitees ist es, Eingaben bezüglich vermuteter Nicht-Einhaltung der Konvention zu behandeln.
Das Verfahren vor dem Komitee kann durch eine Vertragspartei, das Aarhus Sekretariat und durch Mitglieder der Öffentlichkeit (BürgerInnen und UmweltNGOs) in Gang gesetzt werden. Auf Grundlage eines Berichts des Komitees, der den Sachverhalt und die Schlussfolgerungen festhält, können die Vertragsparteien Maßnahmen hinsichtlich der Einhaltung ergreifen, wie etwa die Abgabe von Empfehlungen oder die Aufforderung an die Vertragspartei, eine Einhaltungsstrategie vorzulegen.
Seit 2005 wurde eine Eingabe durch eine Vertragspartei und über 50 Eingaben durch Mitglieder der Öffentlichkeit gemacht (Stand: Oktober 2010).
Auf Basis der Feststellungen des Einhaltungskomitees treffen die Vertragsparteien Entscheidungen; zum Teil müssen Einhaltungsstrategien vorgelegt werden, zum anderen bedürfen bestimmte Bestimmungen der Konvention noch einer rechtlichen Umsetzung. Die Vertragsstaaten legen beim jeweilig nächsten Treffen Berichte über die zwischenzeitlich getroffenen Maßnahmen vor.
Seit seiner Einsetzung hat das Einhaltungskomitees verschiedene rechtliche Prüfungen zur Einhaltung der Aarhus Konvention durchgeführt, die in der Publikation "Case Law of the Aarhus Convention Compliance Committee (2004-2008)" der Organisation "Society and Environment" veröffentlicht wurden.
Hier finden Sie einige Dokumente als Download:
>> Case Law of the Aarhus Convention Compliance Committee (2004-2008)

Stromleitung durch eine Siedlung in Almaty, Kasachstan
Foto: privat
Mehr zu den einzelnen Entscheidungen finden Sie auf der Website der UNECE:
>> Aarhus Konvention - compliance commitee