Hier können Sie folgende Information downloaden:
>> Übersicht: Die 3 Säulen der Aarhus-Konvention
>> Weiterführende Informationen zur Zeitschrift "Recht der Umwelt, RDU"
Die Aarhus-Konvention ist ein internationales Übereinkommen mit dem Ziel, den Zugang zu Informationen, das Recht auf Öffentlichkeits-beteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten jeweils in Umwelt-angelegenheiten zu regeln.
Die Konvention wurde im Rahmen der Vereinten Nationen (UN), d.h. der UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe) verhandelt und ist am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Aarhus im Rahmen der vierten Pan-Europäischen Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" angenommen worden.
An den Verhandlungen waren UmweltNGOs, auch aus Osteuropa, intensiv beteiligt, wodurch ein Partizipationsprozess im Sinne eines „Aarhus Geistes“ ermöglicht wurde. Politische Idee für die Konvention war und ist, demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien gerade in den Staaten Osteuropas und Zentralasiens zu stärken. Staatlich unabhängige Einrichtungen wie UmweltNGOs sollen dabei Umweltinteressen wahrnehmen und sich auch tatsächlich für diese einsetzen können.
Am 30. Oktober 2001 ist die Aarhus-Konvention in Kraft getreten. Mittlerweile wurde sie von 41 Staaten ratifiziert (Stand Jänner 2008), darunter bis auf Irland alle EU-Mitgliedstaaten sowie die Europäische Gemeinschaft.
Die Struktur und der Inhalt der Konvention gliedern sich in 3 Teilbereiche bzw. Säulen. Die Rechte bestehen in
Zur Diskussion der Umsetzungsoptionen der Aarhus-Konvention in Österreich wurde 2001 in der >> Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT) im Auftrag des >> Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ein >> Diskussionspapier (Download, PDF, 102 KB) erarbeitet hat.
BürgerInnen erhalten durch die Aarhus-Konvention Rechte, um sich für Umweltinteressen einsetzen zu können. Die Konvention erleichtert es jedem Bürger und jeder Bürgerin, zu Umweltinformationen zu gelangen, sich bei Entscheidungsverfahren vor Behörden einzubringen und gegen Umweltbeeinträchtigungen vorzugehen. Da Interessen des Umweltschutzes oft von staatlich unabhängigen Gruppen, Organisationen (UmweltNGOs) und (BürgerInnen)iniativen wahrgenommen werden, kommt diesen in der Konvention auch eine besondere Rolle zu.
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Mag. Lieselotte Feldmann
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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Fax (+43 1) 51522 7301
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