>> BGBL Ratifikation Konventionstext dt. Übersetzung
In Österreich erfolgte die Umsetzung auf Bundesebene mit der Novelle des Umweltinformationsgesetzes, die im Februar 2005 in Kraft getreten ist. In der Box rechts finden Sie das Bundesgesetzblatt zur Ratifikation Österreichs wie auch die Erläuterungen dazu als Downloads. Auf Landesebene erfolgte die Umsetzung durch die Novellierung der jeweiligen Landesumweltinformationsgesetze.
Da auch die Europäische Union (bis 31. Dezember 2009: Europäische Gemeinschaft) die Konvention unterzeichnet hat und im Jahr 2005 Vertragspartei geworden ist, waren entsprechende Anpassungen des EG-Rechts an die Vorgaben der Aarhus Konvention notwendig. Die Konvention wurde mittlerweile durch eine Reihe von Rechtsakten umgesetzt. In Österreich erfolgt die Umsetzung der Konvention im Wesentlichen auf Basis von EG-Richtlinien, die die Anpassung des Gemeinschaftsrechts an die Vorgaben der Aarhus Konvention zum Ziel haben.
Am 7. Mai 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission den ersten Bericht zur Umsetzung der Aarhus Konvention auf EU Ebene.
Auf den folgenden Seiten finden Sie mehr über die Rechtsakte zur Umsetzung der Konvention:
>> Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG
>> Anwendung der Aarhus-Bestimmungen für EU-Institutionen
>> Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie 2003/35/EG