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Synonym zum Begriff Beteiligung wird sehr oft der Begriff „BürgerInnenbeteiligung“ verwendet. In einem engeren Sinne versteht man darunter die Beteiligung von BürgerInnen als Einzelpersonen oder BürgerInneninitiativen an einem Vorhaben, um ihre Interessen als Privatpersonen oder als Gruppe von Privatpersonen einzubringen.
Der Begriff der „Öffentlichkeitsbeteiligung“ ist weiter gefasst und bezeichnet die Einbindung verschiedener AkteurInnengruppen in einen Beteiligungsprozess. Damit sind einzelne BürgerInnen und BürgerInneninitiativen ebenso gemeint wie VertreterInnen von Interessengruppen wie etwa Umweltorganisationen, Jugendvereine oder Kammern, die stellvertretend die Anliegen ihrer Gruppe einbringen. Diese InteressenvertreterInnen werden als „organisierte Öffentlichkeit“ bezeichnet.
Nach Möglichkeit soll ein Beteiligungsprozess allen Betroffenen und Interessierten, also einer „breiten Öffentlichkeit“ offen stehen. Bei manchen Beteiligungsverfahren ist das allerdings nicht sinnvoll oder machbar, weil die Gruppe aufgrund der Größe in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt wäre. Dann ist es die Aufgabe der „organisierten Öffentlichkeit“, die Interessen aller Betroffenen zu vertreten.