Eine BürgerInnenversammlung bietet die Möglichkeit, Interessierte und Betroffene über ein Vorhaben zu informieren und die Aspekte des Vorhabens öffentlich zu erörtern.
Geeignet
- zur Information der Öffentlichkeit über ein geplantes Projekt oder eine Planung auf kommunaler Ebene, wenn Meinungen und Vorschläge von BürgerInnen eingeholt werden sollen
Ablauf
BürgerInnenversammlungen bestehen aus einem Informationsteil, in dem die Interessierten über das (geplante) Vorhaben informiert werden, und einem Diskussionsteil, der den Anwesenden die Möglichkeit bietet, ihre Meinungen, Wünsche und Ideen zu formulieren. BürgerInnenversammlungen werden zumeist auf kommunaler Ebene themenspezifisch oder als dauerhafte Einrichtung zur Diskussion unterschiedlicher BürgerInnenanliegen eingesetzt.
TeilnehmerInnen
interessierte BürgerInnen, VertreterInnen von Interessengruppen, VertreterInnen von Politik und Verwaltung, evtl. FachexpertInnen
Zu beachten ist:
- Eine BürgerInnenversammlung unterscheidet sich von einer reinen Informationsveranstaltung durch die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, Wünsche und Ideen einzubringen. Damit dies möglich ist, ist der Zeitpunkt der Durchführung der Versammlung entscheidend: es muss noch Diskussionsspielraum vorhanden sein.