Mit dem Beitritt zur Europäischen Union veränderte sich in Österreich auch die Einbindung der Zivilgesellschaft in die Politikgestaltung. Wurden bis dato nur vereinzelt Vereine mit besonderen Aufgaben um Stellungnahme zu Vorhaben gebeten, geht es nun um die systematische und strukturierte Einbindung von NGOs (Non-governmental organisations; Nichtregierungs-Organisationen) im zivilen Dialog.
In einigen Ländern gibt es dazu eigene Vereinbarungen: „NGO-compacts“, die den Zweck und die Form dieser Einbindung regeln. Immer mehr Länder denken über solche vertragliche Übereinkünfte nach. Die Europäische Kommission legte für ihre Dienststellen sogenannte Mindest-Standards fest, die in der Konsultation zivilgesellschaftlicher Organisationen beachtet werden müssen. Auch auf österreichischer Ebene gibt es Ansätze für einen zivilen Dialog, wenngleich er meist nicht so benannt wird.
Der Begriff (im Englischen: „civil dialogue“) wird für die regelmäßige Beratung mit der Zivilgesellschaft verwendet, in Anlehnung an den „sozialen Dialog“, der mit Sozialpartnern und Gewerkschaften erfolgt. Während jedoch der soziale Dialog auf Themen der Arbeitsbeziehung beschränkt und Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden vorbehalten ist, muss der Dialog mit der Zivilgesellschaft möglichst viele unterschiedliche Interessengruppen einbeziehen und oftmals erst identifizieren, welche Organisationen zu einem bestimmten Thema Expertise entwickelt haben und mögliche Gesprächspartnerinnen sein könnten.
Der zivile Dialog bezeichnet Strukturen und Verfahren zur Beratung:
- Öffentliche Anhörungen Betroffener oder engagierter Akteur/innen der Zivilgesellschaft
- Gezielte Konsultation von Organisationen in einem Politikbereich
- Schriftliche Stellungnahmen interessierter oder befasster Organisationen zu einem Vorhaben einer Regierung oder der EU-Länder
- Öffentlich zugängige thematische Internet-Portale
Im Reformvertrag der EU erhielt der zivile Dialog eine besondere Aufgabe: Er soll die Partizipationsmöglichkeiten für BürgerInnen stärken. Die Institutionen der EU und die Mitgliedstaaten haben sich darin verpflichtet, mit zivilgesellschaftlichen Organisationen einen „offenen, transparenten und geregelten Dialog“ zu führen.
Der Dialog kann dabei „top down“ erfolgen, wenn etwa eine Regierung zur Konsultation einlädt, oder „bottom up“, als Forderung von Organisationen auf Einhaltung des Recht zur Mitgestaltung eines Politikbereiches.
Ein Beispiel für einen Top-down-Ansatz bietet der „Walddialog“ des Lebensministeriums, der über 80 Organisationen und Institutionen zur Entwicklung einer Nationalen Waldstrategie einband. Dazu wurden eigene Gremien eingerichtet: Der Runde Tisch, an dem die waldpolitischen Themen definiert wurden, Fachmodule zur Aufbereitung dieser Themen, eine Internetplattform zur Teilnahme der breiten Öffentlichkeit sowie öffentliche Veranstaltungen, bei denen individuelle Stellungnahmen eingebracht werden konnten. Transparenz wurde durch Protokolle, Positionspapiere und Veröffentlichung der Ergebnisse im Walddialog-Portal gewährleistet – ein gutes Modell für den Dialog mit der Zivilgesellschaft.