Foto: Rainer Sturm, pixelio.de
Umfassendes, weltweites Aktionsprogramm für eine zukunftsfähige Entwicklung (Agenda = lat. für „was zu tun ist“) im 21. Jahrhundert.
Zentrales Anliegen ist die Balance zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erfordernissen und ein Ausgleich zwischen reicheren und ärmeren Ländern. In offenen Beteiligungsprozessen sollen BürgerInnen, AkteurInnen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft gemeinsam auf lokaler Ebene (Lokale Agenda 21) bzw. regionaler Ebene (Regionale Agenda 21) Strategien für eine Nachhaltige Entwicklung ihres Lebensraums erarbeiten und umsetzen.
An einem Geschehen beteiligte, handelnde (Privat-) Personen oder VertreterInnen von Institutionen.
Die MediatorInnen haben kein eigenes Interesse in der Sache und üben keine Parteistellung im verwaltungsrechtlichen oder politischen Entscheidungsverfahren aus. Sie nehmen ihren Auftrag allen Beteiligten gegenüber in gleicher Weise wahr, so dass diese ihre Interessen gut in das Mediationsverfahren einbringen können.
Schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten, mit der am Beginn des Mediationsverfahrens Ziel, Inhalt, Ablauf, Arbeitsweise und Spielregeln für das Verfahren festgelegt werden.
„Astroturfing“ entstammt dem amerikanischen Sprachraum und bezeichnet kommerzielle Werbeprojekte von PR-Agenturen, die darauf abzielen, den Eindruck einer spontanen BürgerInnenbewegung vorzutäuschen. AstroTurf ist ein Markenname für hellgrünen Kunstrasen, der Begriff bezeichnet eine künstliche Graswurzelbewegung, auf Englisch „grassrooting“. Ziel ist, die Emotionen der Öffentlichkeit gezielt zu beeinflussen und den Anschein einer unabhängigen öffentlichen Meinungsäußerung über PolitikerInnen, politische Gruppen, Projekte, Produkte, Dienstleistungen, Ereignisse usw. zu erwecken.
Öffentlich-rechtliche Bewilligung von Verwaltungsbehörden, durch die in verbindlicher Weise über einen Antrag entschieden wird (z. B. Betriebsanlagengenehmigung).
Jene Personen, die an einem Beteiligungsverfahren als Privatperson oder als VertreterIn von Interessengruppen teilnehmen.
Der Begriff Beteiligungsprozess bezeichnet das Zusammenwirken von EntscheidungsträgerInnen und Betroffenen bzw. Interessierten, das von Informationsaustausch bis hin zur aktiven Mitgestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens reichen kann. Im Zusammenhang mit Beteiligung ist "Prozess" nicht im rechtlichen Sinne, sondern als eine Entwicklung, eine Abfolge von aufeinander aufbauenden Schritten zu verstehen.
Alle, deren Interessen möglicherweise von einem Vorhaben (Projekte, Pläne, Programme, Politiken, Rechtsakte) berührt werden, sowohl Einzelpersonen als auch Interessengruppen, z.B. AnrainerInnen, Unternehmen, Vereine, PolitikerInnen, VertreterInnen der Verwaltung, etc.
Darunter wird ein Prozess verstanden, in dem Informationen und Erkenntnisse zugänglich gemacht und verbreitet werden. Dazu zählt die Schaffung von Lernstrukturen und anderen Möglichkeiten, mittels derer Wissen, Handlungskompetenzen und Know-how vermittelt werden. Der Begriff wird oft in Zusammenhang mit Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Beziehungen verwendet.
Demokratie („Volksherrschaft“, aus dem Griechischen „demos“ Volk und „kratia“ Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke) bezeichnet alle Staats- und Regierungsformen, die auf dem „Volkswillen“ basieren. Die Herrschaft – oder nach der österreichischen Bundesverfassung das „Recht“ – geht vom Volk aus und wird durch das Volk bzw. in seinem Interesse ausgeübt. Im weiteren Sinn kann Demokratie als politisches Gestaltungsprinzip für die Gesellschaft und ihre Teilsysteme oder auch als Lebensform verstanden werden.
Demokratiepolitische Bildung zielt darauf ab, SchülerInnen, Jugendliche und Erwachsene zu befähigen, aktiv und verantwortungsbewusst bei Entscheidungsfindungsprozessen in ihrem Umfeld mitzuwirken. Ein Hauptziel der demokratiepolitischen Bildung ist die Förderung einer Kultur der Demokratie und der Menschenrechte. Das primäre Anliegen ist die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, des gegenseitigen Verständnisses und der Solidarität.
Quelle: Karen O’Shea: A Glossary of terms for Education for Democratic Citizenship / Glossar zur demokratiepolitischen Bildung, Council of Europe DGIV/EDU/CIT (2003) 29 / Wien (BMBWK) 2004
Engagement für Vielfalt, bei der die unterschiedlichen Dimensionen von Diversität – Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, Behinderung – nutzbar und sichtbar gemacht werden sollen. Ziel ist der Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt.
E-Administration bedeutet, Dienstleistungsangebote der Verwaltung in elektronischer Form für die BürgerInnen leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Anfragen, Anträge und Informationen können elektronisch bereit gestellt werden, die Abwicklung wird dadurch erleichtert, Amtswege werden erheblich reduziert.
Unter E-Demokratie versteht man den Einsatz interaktiver elektronischer Medien zur Stärkung der Demokratie, demokratischer Prozesse und Institutionen. Dazu gehören im Internet stattfindende Austauschbeziehungen zwischen der Politik und den BürgerInnen, die in Form von partizipativen, demokratischen Beteiligungsprozessen (E-Partizipation) oder durch elektronische Stimmabgabe (E-Wahlen) umgesetzt werden.
E-Government (electronic government) wird als Synonym für eine moderne und effiziente Verwaltung verwendet, in der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eingesetzt werden. Auf diese Weise sollen öffentliche Dienste und demokratische Prozesse verbessert und die Gestaltung und Durchführung staatlicher Politik erleichtert werden (Quelle: help.gv.at). E-Government wird als Überbegriff für E-Administration und E-Demokratie verwendet; letztere bildet wiederum das „Dach“ für E-Partizipation und E-Wahlen.
E-Partizipation ist ein Überbegriff für alle elektronischen bzw. Internet-gestützten Verfahren, die die Beteiligung von BürgerInnen an gesellschaftlich relevanten Prozessen und politischen Entscheidungen unterstützen. Das können formelle und informelle elektronische Beteiligungsprozesse genauso sein wie Bottom-up-Initiativen und Kampagnen, die nicht von Seiten der Verwaltung, sondern von BürgerInnen initiiert werden.
(engl. für Ermächtigung) bezeichnet eine Form der ressourcenorientierten Intervention, bei der Menschen motiviert und/oder professionell unterstützt werden, ihre Belange selbstverantwortlich, selbstbestimmt und autonom in die Hand zu nehmen. Damit soll u.a. bürgerschaftliches Engagement gefördert werden.
Der Europarat (www.coe.int) wurde im Jahre 1949 als eine zwischenstaatliche politische Organisation mit ständigem Sitz in Straßburg (Frankreich) gegründet, um die Demokratie und Menschenrechte in Europa zu stärken. Dem Europarat gehören heute 47 europäische pluralistische Demokratien an. Die EU-unabhängige Einrichtung setzt sich für die demokratische Stabilität und Rechtsstaatlichkeit, für Menschenrechte und die Bewahrung der kulturellen Vielfalt in Europa ein.
Der aus dem Englischen stammende Begriff „Gender“ bezeichnet die gesellschaftlich geprägten Rollenerwartungen, die Frauen bzw. Männer üblicherweise zu erfüllen haben. In der EU wird Gender auch als „soziales Geschlecht“ – im Gegensatz zum biologischen Geschlecht –bezeichnet.
Mit dem Begriff „Gender Budgeting" wird international die geschlechtsdifferenzierte Analyse der öffentlichen Haushalte bezeichnet. Der konzeptionelle Ausgangspunkt von Gender Budgeting ist, dass der gesamte öffentliche Haushalt und seine einzelnen Teile Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern haben. Mit der Verteilung von Ressourcen im Haushaltsplan werden Aufgabenstellungen definiert und (politische) Prioritäten gesetzt.
Quelle: www.w-fforte.at wirtschaftsimpulse von frauen in forschung und technologie
Gender Mainstreaming bedeutet, unterschiedliche Lebenswelten aus der Perspektive von Frauen und Männern wahrzunehmen und diese Unterschiede sowohl in der Politik als auch in der Planung zu berücksichtigen. Der Begriff stammt aus den 1960er Jahren und der Entwicklungszusammenarbeit, wo erkannt wurde, dass gesellschaftliche Verbesserung nur gelingt, wenn die Sicht beider Geschlechter berücksichtigt wird. “Mainstreaming” bedeutet, dass etwas ursprünglich Vernachlässigtes (hier: die differenzierte Geschlechterperspektive) bewusst zur Norm erklärt wird. Auf EU-Ebene wird unter Gender Mainstreaming eine Strategie verstanden, die zur Erreichung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern eingesetzt wird. (Quelle: Christiana Weidel, Thema EU und Zivilgesellschaft)
Die MediatorInnen führen zu Beginn des Mediationsverfahrens Gespräche mit den Betroffenen, um deren Sichtweise des Konflikts, Hintergründe (regionale und persönliche Besonderheiten), Standpunkte und die Bereitschaft zur einvernehmlichen Konfliktlösung zu eruieren.
Einholen von Informationen, Erfahrungen und anderen Rückmeldungen Betroffener, Beteiligter oder ExpertInnen zu geplanten Vorhaben, richtigerweise vor einer (politischen) Entscheidung. (Quelle: Christiana Weidel, Thema EU und Zivilgesellschaft)
Der Begriff benannte ehemals die in der Lobby (Vorhalle) der Parlamente wartenden VertreterInnen verschiedener Gruppen, die für VolksvertreterInnen sachspezifische Informationen aufbereiteten und damit die Politik punktuell mit beeinflussen konnten.
Lobbying besteht aus Informationsbeschaffung, Informationsaustausch sowie Einflussnahme. Der Begriff wird heute als zielgerichtete Beeinflussung von EntscheidungsträgerInnen verstanden. (Quelle: Christiana Weidel, Thema EU und Zivilgesellschaft)
Umfassendes, weltweites Aktionsprogramm für eine zukunftsfähige Entwicklung (Agenda = lat. für „was zu tun ist“) im 21. Jahrhundert.
Zentrales Anliegen ist die Balance zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erfordernissen und ein Ausgleich zwischen reicheren und ärmeren Ländern. In offenen Beteiligungsprozessen sollen BürgerInnen, AkteurInnen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft gemeinsam auf lokaler Ebene Strategien für eine Nachhaltige Entwicklung ihres Lebensraums erarbeiten und umsetzen.
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung eines allparteilichen Dritten eigenverantwortlich interessenorientierte Entscheidungen erarbeiten.
Das Verhandlungsgremium im Mediationsverfahren, in dem alle Beteiligten mit Stimmrecht vertreten sind und eine einvernehmliche Lösung erarbeiten.
Mediationsvertrag
In diesem Schlussdokument werden die vereinbarten Lösungen bzw. Maßnahmen zur Umsetzung verbindlich festgehalten. Die Beteiligten unterzeichnen damit einen privatrechtlichen Vertrag, der seine Gültigkeit unabhängig von einem Bescheid behält. Darüber hinaus werden die Lösungssuche und die Entscheidungsfindung in einer für Außenstehende verständlichen und nachvollziehbaren Form dargestellt.
Vermittlungspersonen, die auf Grund einer professionellen Ausbildung und ihrer Allparteilichkeit dazu geeignet sind, ein Mediationsverfahren zu leiten. Sie unterstützen die Beteiligten bei dem Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten, nehmen diesen jedoch keine Entscheidung ab.
Mentoring ist ein Instrument der gezielten Förderung, beispielsweise von Führungskräften oder künftigen EntscheidungsträgerInnen. Den zu fördernden Personen (= Mentees) werden für einen gewissen Zeitraum erfahrene ExpertInnen (= MentorInnen) zur persönlichen Unterstützung zur Seite gestellt. Der Begriff hat seinen Ursprung in der antiken, griechischen Mythologie: Odysseus bat seinen Freund Mentor, sich während seiner Abwesenheit um seinen Sohn Telemach zu kümmern, ihm ein Vorbild zu sein und ihn auf seine künftige Rolle als König von Ithaka vorzubereiten. Eine wichtige Funktion von MentorInnen besteht darin, Mentees bewusst an den eigenen Erfahrungen teilhaben zu lassen und die Weiterentwicklung der beruflichen Laufbahn individuell zu fördern.
Quelle: nach www.regionalesmentoring.at Regionales Mentoring in NÖ
Meint eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.
Der Begriff der Nachhaltigen Entwicklung oder Nachhaltigkeit bezieht sich gleichermaßen auf den langfristigen Schutz von Umwelt und Ressourcen als auch auf die Verwirklichung wirtschaftlichen Wohlstands und sozialer Gerechtigkeit.
Engl. für „Non-Governmental Organisation“, d.h. Nicht-Regierungsorganisation.
NGOs sind Organisationen, die regierungsunabhängig sind und sich meist für das Gemeinwohl einsetzen. Viele NGOs arbeiten im Umwelt- oder Sozialbereich, beispielsweise Greenpeace, Caritas, Ärzte ohne Grenzen etc.
Vereinbarung zwischen Staat und den Organisationen der Zivilgesellschaft, die Zweck und Form der Einbindung in die Politikmitgestaltung einer Regierung regelt. (Quelle: Christiana Weidel, Thema EU und Zivilgesellschaft)
Diese Organisationen definieren sich in Abgrenzung zur gewinnorientierten Marktwirtschaft. Sie agieren zivilgesellschaftlich und in der „Sozialwirtschaft“.
Sie können privat gegründet werden, z.B. als Verein, oder vom Staat, als Organisation der Gemeinwirtschaft. (Quelle: Christiana Weidel, Thema EU und Zivilgesellschaft)
In einem Behördenverfahren haben jene BürgerInnen und juristischen Personen Parteistellung, die nach den Bestimmungen des österreichischen Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) sowie nach den einzelnen Materiengesetzen (z.B. UVP-Gesetz) berechtigt sind, die Parteienrechte (Einwendungen, Akteneinsicht, Anhörung, Berufung etc.) wahrzunehmen.
Politiken sind strategische Entscheidungen der Regierung, des Parlaments oder der Verwaltung auf höchster Ebene mit eher langfristigem Charakter wie strategische Konzepte, Leitbilder oder Strategien, beispielsweise die Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung, die Österreichische Klimastrategie oder der Nationale Aktionsplan für Beschäftigung.
Personen, die auf Grund einer professionellen Ausbildung, ihrer praktischen Erfahrung und ihrer Allparteilichkeit (= allen Beteiligten gleich verpflichtet) dazu geeignet sind, einen Beteiligungsprozess zu organisieren und zu leiten. Sie unterstützen die Beteiligten beim Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten, nehmen diesen jedoch keine Entscheidung ab.
Umfassendes, weltweites Aktionsprogramm für eine zukunftsfähige Entwicklung (Agenda = lat. für „was zu tun ist“) im 21. Jahrhundert.
Zentrales Anliegen ist die Balance zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erfordernissen und ein Ausgleich zwischen reicheren und ärmeren Ländern. In offenen Beteiligungsprozessen sollen BürgerInnen, AkteurInnen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft gemeinsam auf regionaler Ebene Strategien für eine Nachhaltige Entwicklung ihres Lebensraums erarbeiten und umsetzen.
Bezeichnet das Beratungssystem zwischen Institutionen und Sozialpartnern eines Landes bzw. auf EU-Ebene zur Festlegung sozialer Standards in Fragen von Arbeitsbeziehungen. Er umfasst Diskussion, Konsultation, Verhandlung und gemeinsame Maßnahmen der Sozialpartner. Er kann sektoral auf Branchenebene stattfinden, als zweiseitiger Dialog branchenübergreifend zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisationen oder als dreiseitige Konzertierung, wenn auch öffentliche Stellen beteiligt sind. „Sozialpartnerschaft“ beruht auf der Einsicht, dass Interessenkonflikte durch Dialog gelöst werden können und zwischen wirtschaftlichen und sozialen Interessen Ausgleich durch Kompromiss stattfinden kann. (Quelle: Christiana Weidel, Thema EU und Zivilgesellschaft)
Unter Sozialkapital versteht man den sozialen Zusammenhalt innerhalb einer Gemeinschaft: Beziehungen, die Menschen auf unterschiedlichen Ebenen miteinander haben, sowie die Fähigkeiten zur Selbstorganisation, Gruppenbildung und BürgerInnenbeteiligung. Qualität der sozialen Beziehungen.
Die Messung von Sozialkapital erfolgt auf drei Ebenen:
Quelle: Sozialkapital Bregenz 2008
Als Stakeholder (engl.), auch Anspruchsgruppen- oder Interessengruppen genannt, werden Personen oder Personengruppen verstanden, die ihre begründeten Interessen bei Vorhaben im öffentlichen Raum wahrnehmen.
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) dient dazu, Umweltaspekte bei der Erstellung von Politiken, Plänen und Programmen gleichrangig wie soziale und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Anders als bei der UVP geht es nicht um ein Einzelprojekt, sondern um die Klärung strategischer Grundsatzfragen im Planungsbereich unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Für bestimmte Projekte, bei denen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt erwartet werden, schreibt das österreichische Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVP-G) vor, eine Prüfung der Umweltverträglichkeit unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der „zivile Dialog“ bezeichnet die Beratung von Regierungen mit Organisationen der Zivilgesellschaft zur Politikgestaltung und umfasst Konsultation durch festgelegte Mindeststandards, öffentliche Anhörungen, schriftliche Stellungnahmen sowie Internet-Portale. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, mit Organisationen der Zivilgesellschaft einen offenen, transparenten und geregelten Dialog zu führen. (Quelle: Christiana Weidel, Thema EU und Zivilgesellschaft)
Zivilgesellschaft bezeichnet ein Gesellschaftsmodell mit Charakteristika von gewaltfreien, selbstorganisierten und demokratischen Strukturen. Gemeint sind dabei die gesamte Sphäre gegenüber Staat und Markt und somit auch das Engagement von Individuen. Organisierte Zivilgesellschaft hingegen nennt gezielt die Interessenvertretungen mit rechtlicher Verfasstheit, die sich als Vereine, NGOs, private Stiftungen, etc. in dieser Sphäre öffentlich bekennen. Die Kirche (öffentlich rechtliche Stellung) und ihr Vereinswesen bzw. Unternehmensverbände befinden sich dabei an den Schnittstellen der Zivilgesellschaft. (Quelle: Christiana Weidel, Thema EU und Zivilgesellschaft)