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Praxishilfen

Planung – im Sinn der Raum- und Umweltplanung – wird heute als ein Prozess kollektiver Bestimmung gemeinsamer Entwicklungspfade verstanden (vgl. Dietrich Fürst, Frank Scholles (Hg.): Handbuch Theorien und Methoden der Raum- und Umweltplanung). Die Planung und Gestaltung des Lebensumfeldes von Menschen hat unmittelbare Auswirkungen auf die Lebensqualität der BewohnerInnen und auf zukünftige Entwicklungen. Die Beteiligung von BürgerInnen oder VertreterInnen von Interessengruppen an Planungen und Entwicklungen im öffentlichen Raum wird daher zunehmend als sinnvolle Ergänzung von Planungsprozessen gesehen, eingefordert und gefördert.
Bei kooperativen Planungsverfahren sind meist verschiedene gesellschaftliche AkteurInnen mit jeweils unterschiedlichen Interessen beteiligt:
PlanerInnen, die ihre Tätigkeit nach fachlichen Kriterien, gesetzlichen Grundlagen und im Idealfall nach einem größeren gesellschaftlichen Nutzen ausrichten, nehmen im Rahmen von Planungsprozessen zu einem großen Teil Kommunikationsaufgaben wahr: Sie informieren, präsentieren, diskutieren, moderieren, motivieren, fördern Akzeptanz, suchen Lösungen oder regen zum Handeln an (vgl. Klaus Selle: Planung und Kommunikation). Die Art und Weise, wie diese Kommunikationsaufgaben erfüllt werden, ist ein entscheidender Faktor für die Qualität von Beteiligungsprozessen.
In vielen Planungsverfahren ist Partizipation verpflichtend vorgesehen. Bei diesen so genannten formalen Verfahren ist gesetzlich geregelt, wer sich beteiligen kann. Die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels informaler Beteiligungsverfahren basiert auf Freiwilligkeit und kann je nach Aufgabenstellung sehr unterschiedlich gestaltet sein. Nach Möglichkeit sollen Beteiligungsprozesse allen Betroffenen und Interessierten, also einer „breiten Öffentlichkeit“ offen stehen. Bei manchen Beteiligungsverfahren – beispielsweise bei Mediationsverfahren – ist das allerdings nicht sinnvoll oder machbar. Die Bereitschaft einzelner BürgerInnen, sich in Planungsvorhaben einzubringen, hängt eng mit dem Ausmaß der persönlichen Betroffenheit zusammen.
Damit Beteiligung an und in Planungsprozessen gelingt, sollte feststehen:
Im Juli 2008 hat der Österreichische Ministerrat „Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung“ beschlossen, die VerwaltungsmitarbeiterInnen des Bundes bei der Einbeziehung der Öffentlichkeit unterstützen sollen.
Beteiligungsprozesse können zu verbesserten, nachvollziehbareren und von vielen getragenen Planungen und Lösungen beitragen. Dennoch haben Beteiligungsprozesse Grenzen – sie sind keine „Wundermittel“, die in jeder Situation zur Problemlösung eingesetzt werden können. Eine ausführliche Beschreibung von Grenzen und Stolpersteinen sowie der Gefahr der Instrumentalisierung von Beteiligungsverfahren bietet Nr. 3 der Arbeitsblätter zur Partizipation.
Auf den folgenden Seiten finden Sie mehr Information über die Beteiligung der Öffentlichkeit in Planungsprozessen: Partizipation …
Die Themen Partizipation im Flussgebietsmanagement und Wasserbau sowie Partizipation in der Verkehrsplanung sind in Ausarbeitung und werden auf partizipation.at als eigene Themen dargestellt.
>> Lehrstuhl für Planungstheorie und Stadtentwicklung, RWTH Aachen
>> Planung neu denken - Texte und Diskussionen zur Entwicklung von Stadt und Region. Plattform des Lehrstuhls für Planungstheorie und Stadtentwicklung
>> Akademie für Raum- und Landesforschung, Hannover
>> Department für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung, TU Wien
>> AESOP - The Association of European Schools of Planning
Es ist eine demokratische und inhaltliche Selbstverständlichkeit, dass die Menschen das Haus, in dem sie leben wollen, selbst planen und gestalten können.