Hier finden Sie einige Dokumente als Download:
>> Broschüre Recht auf Umweltinformation des BMLFUW (PDF, 530 KB)
Die Anpassung der EG-Rechtsbestimmungen an die 1. Säule der Konvention, die den Zugang zu Umweltinformationen regelt, spiegelt sich in der überarbeiteten Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen wider. Diese Richtlinie 2003/4/EG ersetzt die RL 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 und trägt nicht nur den Bestimmungen aus der Aarhus-Konvention, sondern ebenso den Erfahrungen aus der Anwendung der bisherigen RL und den Innovationen auf Ebene der Kommunikationstechnologien Rechnung.
Wichtige Neuerungen betreffen u.a. eine weiter gefasste Definition für Umweltinformationen, eine Verkürzung der Fristen bei der Informationsübermittlung und eine verstärkte Verpflichtung für Behörden, auch aktiv Umweltinformationen zu verteilen.
Die Verhandlungen in den europäischen Institutionen wurden mit einem Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Europäischem Parlament Anfang November 2002 abgeschlossen. Am 14. Februar 2003 ist die Richtlinie in Kraft getreten; die Mitgliedstaaten hatten die Richtlinie bis 14. Februar 2005 umzusetzen.
In Österreich ist die Umsetzung auf Bundesebene mit der Novelle des Umweltinformationsgesetzes erfolgt, die im Februar 2005 in Kraft getreten ist. Auf Landesebene wurden entsprechende Novellen der Landesgesetze durchgeführt (siehe Links).

Hier finden Sie einige Dokumente als Download:
>> Broschüre Recht auf Umweltinformation des BMLFUW (PDF, 530 KB)
Burgenländisches Umweltinformationsgesetz
Kärntner Informations- und Statistikgesetz
Niederösterreichisches Auskunftsgesetz
Oberösterreichisches Umweltschutzgesetz 1996
Salzburger Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz
Steiermärkisches Umweltinformationsgesetz
Tiroler Umweltinformationsgesetz
Vorarlberger Landes-Umweltinformationsgesetz
Wiener Umweltinformationsgesetz