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Ein Umweltmediationsverfahren läuft üblicherweise in vier Phasen ab:
Wenn die Betroffenen bereit sind, an einem Umweltmediationverfahren teilzunehmen, und die Finanzierung geklärt ist, werden geeignete MediatorInnen gesucht. MediatorInnen sind allparteiliche VermittlerInnen, die den Mediationsprozess strukturieren und organisieren.
Die Entscheidung über die MediatorInnen treffen die Beteiligten gemeinsam. Danach führen die MediatorInnen Einzelgespräche mit den Betroffenen, um deren Sichtweisen des Konflikts herauszufinden und alle Betroffenen zu ermitteln. In Folge bestimmen sie in Absprache mit allen Beteiligten den TeilnehmerInnenkreis des Mediationsverfahrens.
Im nächsten Schritt werden gemeinsam die Konfliktthemen gesammelt, das Verfahrensziel benannt und ein gemeinsames Vorgehen vereinbart. Ablauf, Inhalte, Verhaltensregeln und Informationsarbeit gegenüber der Öffentlichkeit werden in einer schriftlichen Arbeitsvereinbarung festgehalten.
Von Positionen zu Interessen: Zu Beginn der Verhandlungen stellen die Beteiligten ihre Positionen dar. Die dahinter stehenden Interessen und Bedürfnisse werden mit Hilfe der MediatorInnen herausgearbeitet und deutlich gemacht. Den Beteiligten wird dadurch ermöglicht, im Laufe des Verfahrens ein wechselseitiges Verständnis für Bedürfnisse und Interessen zu entwickeln.
Daten- und Faktensammlung: Gemeinsam wird erhoben, wo noch Bedarf an zusätzlichen Sachinformationen besteht. Diese werden entweder bei von allen akzeptierten Sachverständigen eingeholt oder selbstständig erarbeitet und in einer für alle Beteiligten verständlichen Art und Weise aufbereitet.
Lösungssuche und Entscheidungsfindung: Die Beteiligten entwickeln gemeinsam oder in Arbeitsgruppen neue Lösungsvorschläge, die sie anhand von vorab gemeinsam vereinbarten Kriterien beurteilen. Die Ergebnisse werden mit Zustimmung aller Beteiligten beschlossen.
Im Mediationsvertrag werden die Ergebnisse in einer verbindlichen Übereinkunft schriftlich festgehalten. Darüber hinaus werden Mechanismen vereinbart, um die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zu überwachen und den Informationsfluss auch in Hinkunft aufrecht zu halten (Monitoring).