von Susanne Muhar, Gabriele Pohl und Sabine Preis, Universität für Bodenkultur Wien



Mit Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wurde die europäische Wasserpolitik neu ausgerichtet. Ziel der WRRL ist es, den „guten Zustand“ der Gewässer bis 2015 zu erreichen; zusätzlich gilt ein Verschlechterungsverbot. Für die Umsetzung dieses Zieles sind sogenannte „Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete“ unter Einbindung der Öffentlichkeit zu erstellen. Damit wird der Öffentlichkeitsbeteiligung explizit ein wichtiger Stellenwert eingeräumt.
In Artikel 14 der WRRL „Information und Anhörung der Öffentlichkeit“ ist dieses „Partizipationsgebot“ festgelegt. Dabei unterscheidet die Richtlinie drei Stufen der Beteiligung:
- Information
- Anhörung und
- aktive Beteiligung
Während der Zugang zu Informationen und die Möglichkeit zur Anhörung und Stellungnahme zu gewährleisten sind, ist eine aktive Beteiligung nicht zwingend vorgeschrieben, soll aber „insbesondere bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete gefördert werden“ (siehe Abbildung). Die Richtlinie gibt jedoch nicht vor, wie eine aktive Beteiligung konkret umzusetzen ist. Unterstützung für die zuständigen Behörden in den Mitgliedsländern bei der Umsetzung der Partizipation bietet der „Leitfaden zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie“ der informellen Arbeitsgruppe 2.9 der EU-Kommission.
Die Verpflichtung zur Erstellung von „Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete“ ist in Artikel 13 der WRRL festgelegt. So muss bis 2009 für jede Flussgebietseinheit in Europa ein Bewirtschaftungsplan aufgestellt werden, in dem der aktuelle Zustand der Gewässer sowie die Maßnahmenprogramme zur Erreichung des „guten Zustands“ bis 2015 beschrieben werden.


von Susanne Muhar, Gabriele Pohl, Sabine Preis (siehe oben) und Susanne Brandstetter (Lebensministerium)
Das Ziel der österreichischen Wasserpolitik ist es, die Vorgaben der WRRL effizient umzusetzen. Generell sollen Flüsse ihre dynamischen Lebensräume wieder erhalten, sie sollen frei fließen und sich in ihrer Umgebung ausbreiten können. (Quelle: www.lebensministerium.at)
Österreich hat Anteil an den drei Flussgebietseinheiten Donau, Rhein und Elbe. Laut §55c der Novelle 2003 zum Österreichischen Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG), welche die WRRL in nationales Recht implementiert, hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft mit Verordnung für jede dieser Flussgebietseinheiten einen „Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan“ zu erlassen. Die Verpflichtung zur „Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung von Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplänen“ findet sich in §55i des WRG.
An einem österreichweiten Konzept zur Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird derzeit im Auftrag des Lebensministeriums gearbeitet. Der Plan ist die Öffentlichkeitsbeteiligung in Folge von März 2009 bis August 2009 in Österreich in Zusammenarbeit zwischen dem Lebensministerium und den Bundesländern durchzuführen. Ein Modul widmet sich als innovativer österreichischer Ansatz auch der Beteiligung der Jugend (über die Plattform www.generationblue.at).
Quellen:
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich er Wasserpolitik
EU Kommission, Working Group 2.9 – Public Participation (2003): Leitfaden zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie. Übersetzung der englischen Originalfassung
European Commission, Working Group 2.9 – Public Participation (2003): Common Implementation Strategy for the Water Framework Directive (2000/60/EC)
Public Participation in Relation to the Water Framework Directive. Guidance document No 8.
Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) BGBl. 215/1959 idF. BGBl. I 82/2003
Fussthaler, Renate (2005): Partizipative Prozesse im Gewässermanagement: Darstellung und Analyse ausgewählter Projekte. Diplomarbeit am Institut für Hydrobiologie und Gewässermanagement, Universität für Bodenkultur; Wien.

"Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Wasserbereich ein wichtiges Thema. Nicht nur, dass sie in der Wasserrahmenrichtlinie vorgeschrieben ist, es sind auch die Menschen in Österreich, die sich für Wasser interessieren und gern bereit sind, mitzudiskutieren, wenn es um 'ihr Wasser' geht. In diesem Sinne stehen die Zeichen gut, der Boden ist durch viele Jahre der intensiven Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung perfekt aufbereitet."
Susanne Brandstetter, Stabstelle Kommunikation, Sektion Wasser,
Lebensministerium