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Mediationsverfahren sind zeitaufwändig: Die Phase der Entscheidungsvorbereitung für den Projektwerber kann sich verlängern. Das behördliche Genehmigungsverfahren wird jedoch oftmals verkürzt, weil die Umsetzung von gemeinsam getroffenen Entscheidungen leichter fällt. Insgesamt kann der Zeitrahmen von der Projektidee bis zum Genehmigungsbescheid durch Umweltmediation verkürzt werden. Die Erfahrungen in Österreich haben gezeigt, dass die Dauer der Mediationsverfahren - abhängig von der Dimension des Projekts - zwischen mehreren Monaten und zwei Jahren liegt.
Mediationsverfahren kosten Geld: Konflikte kosten alle Beteiligten viel Zeit, Nerven und Geld. Um einen Konflikt mittels Umweltmediation zu lösen, haben die Beteiligten ebenfalls einen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu leisten. Wie die Erfahrung zeigt, fallen jedoch die Kosten bei erfolgreicher Konfliktlösung geringer aus als bei herkömmlichen, konfliktreichen Genehmigungsverfahren. Aufgrund der unterschiedlichen Dimension der Projekte (Anzahl der Betroffenen, Projektsumme) und des Konfliktstadiums ist es schwer, einen allgemeingültigen Kostenrahmen für Umweltmediation zu bestimmen. Als Richtgröße kann angegeben werden, dass bei kleineren Mediationsverfahren im Gewerbe- und Industriebereich die Kosten im einstelligen Prozentbereich der Gesamtprojektsumme, bei großen Infrastrukturvorhaben im Promillebereich liegen
Umweltmediationsverfahren bieten jedoch auch Einsparpotentiale:
Jahrelange Auseinandersetzungen über ein Projekt, die eine Entscheidung verhindern, verursachen Kosten für:
Diese Kosten können bei Durchführung eines Mediationsverfahrens eingespart werden. Daher sollte vor jeder Entscheidung für oder gegen ein derartiges Verfahren ein Kostenvergleich durchgeführt werden.
Bislang wurden die Kosten für Umweltmediation in Österreich entweder vom Projektwerber getragen oder zwischen Projektwerber und der öffentlichen Hand (Gemeinden, Landesregierung oder Bundeseinrichtungen) aufgeteilt. Eine gemeinsame Finanzierung durch Projektwerber und öffentliche Hand trägt zu mehr Objektivität bei und erhöht die Bindung der Beteiligten an das Verfahren. Optimal ist es, wenn alle Beteiligten oder Dritte die Kosten übernehmen. In der Praxis ist dies aufgrund unterschiedlicher finanzieller Ressourcen oft nicht möglich. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Auftragserteilung an die MediatorInnen bzw. an Sachverständige durch alle Beteiligten erfolgt. Im Falle gemeinsamer Finanzierung ist es empfehlenswert, einen Aufteilungsschlüssel zu vereinbaren. Eine Befragung der ÖGUT (1998) hat gezeigt, dass die österreichische Bevölkerung Vertrauen in das Instrument der Umweltmediation hat. Zwei Drittel der Befragten befürworten deshalb eine finanzielle Unterstützung von Mediationsverfahren durch die öffentliche Hand.