In dem aus den USA stammenden Beteiligungskonzept werden BürgerInnen durch einen "Anwalt" (nicht im juristischen Sinne verstanden, meist ein/e PlanerIn) in Planungsangelegenheiten fachlich beraten, unterstützt und in kommunalen und staatlichen Gremien vertreten.
In der Anwaltsplanung gibt es keinen klassischen "Ablauf". Die wesentlichen Tätigkeiten einer Anwaltsplanerin bzw. eines Anwaltsplaners umfassen die Information der BürgerInnen über Planungsfragen, die Ausarbeitung von Vorschlägen gemeinsam mit BürgerInnen, die Vertretung der Interessen in Gremien wie z.B. der Stadtverwaltung, die Förderung und Moderation von Diskussionsprozessen u.ä.
Die Anwaltsplanung wird meist auf lokaler oder regionaler Ebene eingesetzt. Meist stehen die AnwaltsplanerInnen kontinuierlich zur Verfügung, Beispiele dafür sind die Wiener Gebietsbetreuungen, Jugend- und Umweltanwaltschaften.
BürgerInnen, AnwaltsplanerInnen
Stufe der Beteiligung:
Mitbestimmung
Dauer der Durchführung:
mehrere Monate, teilweise auch als permanente Einrichtung
Anzahl der Beteiligten:
auch für große Personenkreise geeignet